Kommentar
Jeder Streit um die Ladenmiete in Corona-Zeiten ist anders

Der Bundesgerichtshof hat zu Recht nicht versucht, ein pauschal anwendbares Urteil zur Ladenmiete im Corona-Lockdown zu fällen. Auf Juristen könnte viel Arbeit zukommen.
Wer auf einen klaren Leitfaden für die Praxis gehofft hatte, den dürfte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Ladenmiete im Corona-Lockdown enttäuschen. Demnach müssen Vermieter zwar möglicherweise eine Kürzung der Miete hinnehmen, entscheidend ist aber der jeweilige Einzelfall. Pächter und Verpächter müssen sich also einigen – oder vor Gericht ziehen.