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Jetzt droht empfindliche Haftstrafe

  • Mi, 09. März 2005
    Bad Säckingen

     

Raub in Bewährungszeit.

BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT. Es bleibt dabei: Ein 40-jähriger Angeklagter aus Bad Säckingen wurde wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt, und seine 22-jährige Komplizin erhielt eine sechsmonatige Jugendstrafe auf Bewährung. Damit verwarf die Erste Kleine Jugendkammer am Waldshuter Landgericht die Berufung, die sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Bad Säckingen eingelegt hatten.

Für den mehrfach vorbestraften Angeklagten führt dieses Urteil zu einer empfindlichen Haftstrafe, da er zusammen mit der neuen Haftstrafe nun auch nach zweimaligem Bewährungsbruch eine 14-monatige Haft verbüßen muss. ...

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