Amtsgericht Bad Säckingen spricht 59-jährigen Hartz-IV-Bezieher vom Vorwurf des Betrugs frei.
BAD SÄCKINGEN. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 59 Jahre alten Angeklagten vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Richterin Anne Mehling folgte damit den Argumenten von Verteidigerin Christine Küpfer. Die Rechtsanwältin führte in ihrem ...