Die Einrichtung Timeout Jugendhilfe darf sich baulich vergrößern. Foto: Helmut Rothermel
. Die Jugendhilfe-Einrichtung Timeout darf sich vergrößern: Geplant ist ein zweigeschossiger Anbau im hinteren Bereich des Grundstücks. Dafür musste der Gemeinderat sein Einverständnis erteilen, da das Objekt auf einem Grundstück liegt, für das eine Veränderungssperre ...