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Jugendleiter werden gläsern

  • Heinz Joachim Huber

  • Fr, 27. November 2015
    Waldshut-Tiengen

Landratsamt muss von aktiven Vereinsmitgliedern erweitertes Führungszeugnis einfordern.

KREIS WALDSHUT. Die ehrenamtlichen Jugendleiter in den Vereinen müssen jetzt ihr Vorleben offenbaren. Wer regelmäßig Jugendliche anleitet, muss nach dem neuen Kinderschutzgesetz ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen, in dem auch Verurteilungen stehen, mit denen man nicht als vorbestraft gilt. Auch wenn die Jugendfunktionäre "nicht unter Generalverdacht stehen", wie Landrat Martin Kistler dem Jugendhilfeausschuss des Kreistags versicherte, bangen die Verbände um den Bestand ihrer Ehrenamtlichen.

Der Bundestag hat nach spektakulären Fällen von Kindesmissbrauch in Deutschland ein Bundeskinderschutzgesetz beschlossen. Es soll "einschlägig" Vorbestrafte von Tätigkeiten mit Kindern und ...

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