Kaffee-Einfuhr nicht grenzenlos
Bei Kaffee, Wein und Zigaretten sind die steuerfreien Höchstmengen beim grenzüberschreitenden Kauf festgelegt.
HAMBURG/LUXEMBURG (dpa). Augen auf beim Kaffeekauf: Nach Einkäufen im Ausland über das Internet sind Tausende von Kunden wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ins Visier des Zolls geraten. Und gestern hat das höchste EU-Gericht auch dem grenzüberschreitenden Alkohol- und Zigaretteneinkauf in der Europäischen Union enge Grenzen gesetzt.
"Sobald Sie im Internet Kaffee bestellen, muss dieser versteuert werden", erläuterte gestern der Sprecher der Oberfinanzdirektion (OFD) Köln, Eugen Bresemann. Ein Kunde müsse den Kauf bei seinem Hauptzollamt melden, das dann einen Steuerbescheid ausstelle. Bei ...