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Kampf dem Psychoterror

  • Sa, 19. März 2005
    Panorama

     

Hartnäckige "Stalker" sollen ins Gefängnis, wenn sie jemandem nachstellen und ihn bedrohen.

BERLIN (dpa/AFP). Belästigungen und Verfolgungen - das so genannte Stalking - soll künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Darauf einigte sich gestern nach kontroverser Debatte der Bundesrat. Damit sollen die Opfer stärker geschützt und Täter abgeschreckt werden.

Mit Telefonterror fängt es meist an, bevor es sich über Drohungen bis hin zu tätlichen Angriffen steigert: Stalking - Englisch für "sich anpirschen". Die Liste prominenter Opfer wird ...

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