Bundesverfassungsgericht

Karlruhe: Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe

Auch die Partner in einer Homo-Ehe haben Anspruch auf die Steuervorteile des Ehegattensplittings. Ihnen eine Zusammenveranlagung wie Eheleuten zu verweigern, ist verfassungswidrig, so das Bundesverfassungsgericht.  

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Eingetragene Lebenspartnerschaften müs...Ehegattensplittung profitieren können.  | Foto: dpa
Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen auch vom Ehegattensplittung profitieren können. Foto: dpa
Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen ...

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