Bundesverfassungsgericht
Karlruhe: Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe
Auch die Partner in einer Homo-Ehe haben Anspruch auf die Steuervorteile des Ehegattensplittings. Ihnen eine Zusammenveranlagung wie Eheleuten zu verweigern, ist verfassungswidrig, so das Bundesverfassungsgericht.
dpa & afp
Do, 6. Jun 2013, 9:47 Uhr
Deutschland
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