Justizministerin will Mieterrechte stärken
Für Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist die Verlängerung der Mietpreisbremse nur ein erster Schritt. Wer überhöhte Mieten verlangt, dem sollte auch ein Bußgeld drohen, findet sie.
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Von der Bremse ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet werden.
Die beschlossene Verlängerung reicht aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aber nicht aus, um Mieter vor überhöhten Forderungen zu schützen. "Nach der Sommerpause wird eine Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen, die sich mit weiteren drängenden Fragen des Mietrechts befassen wird", sagte sie. Diese soll nach ihren Worten Vorschläge für Bußgelder bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse machen. Derzeit ist es so, dass der Mieter, wenn ein Vermieter gegen die Preisbremse verstößt, die überhöhte Miete von ihm zurückfordern kann. "Mehr hat der Vermieter nicht zu befürchten", kritisierte Hubig. Wer Angst hat, sein Dach über dem Kopf zu verlieren, widerspreche im Zweifel nicht. Deshalb müsse der Gesetzgeber tätig werden.
Die geplante Kommission hat auch den Auftrag, Ideen zu entwickeln, wie die relativ zahnlose Regel zum Mietwucher reformiert werden könnte. Sie solle prüfen, wie man der Regelung zum Mietwucher "Biss verleihen kann", sagte Hubig. Sie will auch die Regeln für Indexmietverträge, Kurzzeitmietverträge und möbliertes Wohnen ändern. Kurzzeitmietverträge und die Vermietung möblierter Wohnungen könnten genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen.
Vor weiteren Verschärfungen warnte dagegen die NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU): "Weil wir in weiten Teilen kein Mietrecht mehr, sondern ein Mieterrecht haben, gibt es immer weniger Bürger, die sich für eine Vermietung entscheiden." Damit Vermieten attraktiver werde, solle etwa steuerlich belohnt werden, wer günstig vermiete.