Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für den permanenten Euro-Rettungsschirm freigemacht - wenn auch mit Vorbehalten. Die Haftung Deutschlands muss beschränkt bleiben.
Es müsse sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe. Ohne erneute Zustimmung Deutschlands - ...