Account/Login

Verfassungsgericht

Karlsruhe kippt Wahlhürde

  • Seite 2

  • Do, 27. Februar 2014
    Deutschland

     

Die Drei-Prozent-Sperrklausel für die Europawahl verstößt gegen das Grundgesetz.

Die Karlsruher Richter entschieden sic... drei Stimmen gegen  die Sperrklausel.  | Foto: dpa
Die Karlsruher Richter entschieden sich mit fünf zu drei Stimmen gegen die Sperrklausel. Foto: dpa

KARLSRUHE (dpa/AFP). Kleine Parteien haben schon bei der Europawahl im Mai größere Chancen auf den Einzug ins Parlament. Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen ersatzlos gestrichen. Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil.

CDU/CSU, SPD und die Grünen warnten nach der Entscheidung vor einer Zersplitterung des EU-Parlaments. Zahlreiche Kleinparteien sprachen von einer Stärkung der europäischen Demokratie. Auch die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel