Das Bundesverfassungsgericht hält eine Kreditaufnahme der Europäischen Union für "nicht offensichtlich" rechtswidrig. Es beanstandet deshalb nicht den EU-Corona-Fonds.
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Die EU darf zur Bewältigung der Pandemiefolgen Kredite aufnehmen, obwohl dies in den EU-Verträgen nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Dies entschied an diesem Dienstag das Bundesverfassungsgericht und lehnte die Klagen von EU-Skeptikern ab. In seinem Urteil nannte das Gericht Bedingungen für die Kreditaufnahme der EU.
Konkret ging es um den ...