Karlsruhe schützt das "zweite Zuhause"

Laut Bundesverfassungsgericht darf der Staat in Haftungsfragen auch bei getrennt lebenden Eltern nicht uneingeschränkt zugreifen.  

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Ein Zuhause hat das Kind auch beim getrennt lebenden Vater.   | Foto: dpa
Ein Zuhause hat das Kind auch beim getrennt lebenden Vater. Foto: dpa
KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat Väter (und Mütter), die von ihren Kindern getrennt leben, von Haftungsrisiken entlastet. Verursacht der getrennt lebende Elternteil beim Besuch des Kindes ...

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