Account/Login

Karlsruhe wusste zu wenig

Christian Rath
  • Do, 24. Januar 2002
    Deutschland

     

Die Informationen über den V-Mann und Zeugen im NPD-Verbotsprozess flossen nur spärlich.

FREIBURG. Das Bundesverfassungsgericht dürfte mit seiner Absage der mündlichen Verhandlung über das NPD-Verbot nicht mehr ganz glücklich sein. Denn der als Zeuge geladene NPD-Mann Wolfgang Frenz war nur bis 1995 V-Mann des nordrhein-westfälischen Landesamts für Verfassungsschutz. Karlsruhe war jedoch davon ausgegangen, dass er bis zuletzt für den Staat gespitzelt hatte.

Wer hat Schuld? In Nordrhein-Westfalen hatte man jedenfalls nie aus den Augen verloren, dass der in den Verbotsanträgen mehrfach zitierte Wolfgang Frenz ein ehemaliger V-Mann des Landes war. Doch schon dem Rechtsvertreter der Bundesregierung, Hans-Peter ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel