Kartellamt zwingt zu Plan B
Der Streit um die Vermarktung von Nadelstammholz wird wahrscheinlich vor Gericht fortgesetzt.
EMMENDINGEN. Der Streit zwischen dem Bundeskartellamt und dem Land Baden-Württemberg zur Vermarktung von Nadelstammholz wird sehr wahrscheinlich erst vor Gericht entschieden. Eine Klage des Landes wird immer wahrscheinlicher. Um mögliche Schadensersatzansprüche für den Fall einer Niederlage des Landes auszuschließen, soll im Landkreis − wie in anderen Kreisen auch − ein alternatives Holzvermarktungsmodell installiert werden. Der Kreistag hat dies einstimmig gebilligt.
Landrat Hanno Hurth ist zufrieden, dass das Land gegen die Kartellbehörde Widerstand leisten will. "Ich bin dafür sehr dankbar", sagte Hurth am Montag in der Sitzung des Kreistags zu der vom Land ins Auge gefassten Klage vor dem Oberlandesgericht ...