Kein Bachwasser für den Garten
Landratsamt verbietet wegen Niedrigwasser die Entnahme.
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ORTENAU (BZ). An Bächen und Flüssen darf derzeit kein Wasser durch Schöpfgeräte, Pumpen oder durch Stauvorrichtungen entnommen werden, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis weist darauf hin, dass bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben dürfen.
Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben bei Ausleitungsstrecken sind strikt ...