Kein Bachwasser für den Garten

Landratsamt verbietet wegen Niedrigwasser die Entnahme.  

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Die lang anhaltende Schönwetterperiode...Bußgeld von bis zu bis zu 100000 Euro.  | Foto: landratsamt
Die lang anhaltende Schönwetterperiode hat auch den Pegel des Erlenbachs bei Biberach sinken lassen. Wer dem Verbot zuwiderhandelt, dem droht ein Bußgeld von bis zu bis zu 100000 Euro. Foto: landratsamt

ORTENAU (BZ). An Bächen und Flüssen darf derzeit kein Wasser durch Schöpfgeräte, Pumpen oder durch Stauvorrichtungen entnommen werden, um landwirtschaftliche Flächen oder Hausgärten zu beregnen. Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis weist darauf hin, dass bei dem momentan herrschenden Niedrigwasser auch die Inhaber von Wasserrechten diese nur im erlaubten Umfang ausüben dürfen.

Die in den wasserrechtlichen Entscheidungen definierten Mindestwasserabgaben bei Ausleitungsstrecken sind strikt ...

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