Kein Fall für Bewährung

Biografie spricht gegen den Angeklagten / Drogensucht führte zu Haftstrafe wegen Hehlerei.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

ETTENHEIM (mkk). Wenn ein Angeklagter in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wird, liegt der Verdacht nahe, dass es sich bei der Verhandlung nicht um einen Kavaliersdelikt handeln kann. Es stellte sich jedoch heraus, dass der 31-Jährige derzeit in der Justizvollzugsanstalt Offenburg ein Zimmer bezieht und vorübergehend und nur in Begleitung der Justizbeamten seinen "Wohnsitz" für die Verhandlung verlassen durfte.

Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, eine EC-Karte entwendet zu haben und damit in zwei Geschäftsstellen der Volksbank Geld ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel