Europäischer Gerichtshof legt Biopatentrichtlinie gegen die Interessen der Forscher aus – Sieg für Greenpeace.
Verfahren zur Herstellung menschlicher Stammzellen dürfen in Europa nicht patentiert werden, wenn dabei Embryonen zerstört werden. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bedeutet eine herbe Niederlage für den Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle.
Brüstle hatte 1997 in Deutschland ein Patent zur Herstellung menschlicher ...