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Keine AfD in roten Roben

Christian Rath
  • Mi, 19. März 2014
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Das Bundesverfassungsgericht lässt dem Bundestag viel Spielraum bei der Euro-Rettung.

Der Euro-Rettungsfonds ESM verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Die Politik bleibt bei der Euro-Rettung zwar unter Karlsruher Kontrolle, aber sie wird weiterhin an der langen Leine geführt. Ein vernünftiges Urteil.

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als hätte das Berliner Gemeckere der letzten Tage Erfolg gehabt. Zuletzt hatten Vertreter aller Parteien vom Bundesverfassungsgericht mehr Spielraum für ...

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