Gegen den Polizisten, der im Mai 2017 in Emmendingen auf einen psychisch kranken Mann Schüsse abfeuerte, gibt es keine Anklage. Der letzte gerichtliche Schritt des Bruders des Getöteten wurde als unzulässig bewertet.
Die tödlichen Schüsse eines Polizisten auf einen psychisch kranken Mann in Emmendingen vom Mai 2017 ziehen kein Strafverfahren nach sich. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat das ...