Keine automatische Exkommunikation bei Kirchenaustritt
Der Vatikan hat gemeinsam mit den deutschen katholischen Bischöfen die Konsequenzen eines Kirchenaustritts neu geregelt. Demnach folgt auf einen Austritt nicht mehr die kirchenrechtliche Höchststrafe.
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Rom billigte eine kirchliche Rechtsvorschrift, wonach der vor einer staatlichen Behörde erklärte Austritt weiterhin zum Verlust der Mitgliedsrechte in der Kirche führt. Der Zugang zu Beichte und Eucharistie ist somit den Ausgetretenen wie bisher verwehrt. Sie dürfen auch nicht Taufpate werden ...