Bischofskonferenz

Keine automatische Exkommunikation bei Kirchenaustritt

Der Vatikan hat gemeinsam mit den deutschen katholischen Bischöfen die Konsequenzen eines Kirchenaustritts neu geregelt. Demnach folgt auf einen Austritt nicht mehr die kirchenrechtliche Höchststrafe.  

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Ausgetretene werden künftig zu einem Gespräch eingeladen.  | Foto: Michael Bamberger
Ausgetretene werden künftig zu einem Gespräch eingeladen. Foto: Michael Bamberger
Rom billigte eine kirchliche Rechtsvorschrift, wonach der vor einer staatlichen Behörde erklärte Austritt weiterhin zum Verlust der Mitgliedsrechte in der Kirche führt. Der Zugang zu Beichte und Eucharistie ist somit den Ausgetretenen wie bisher verwehrt. Sie dürfen auch nicht Taufpate werden ...

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