Keine Stunden verschenken
Wer mehr arbeitet als vertraglich vereinbart ist, sollte sich auch um einen passenden Ausgleich kümmern.
Sabine Meuter
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Um 9 Uhr anfangen und um Punkt 17 Uhr den Feierabend einläuten: In vielen Jobs hat das mit der Realität wenig zu tun. Aber wie kommen Beschäftigte an einen Ausgleich für ihre Überstunden?
Die Überstunden häufen sich. Für Arbeitnehmer ist das oft Alltag. Aber hat das längere Arbeiten nicht auch seine Grenzen? "Ja, das hat es", sagt Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Düsseldorf. Sie verweist auf das Arbeitszeitgesetz. Darin ist festgelegt, dass die maximale Wochenarbeitszeit bei 48 Stunden liegt. Basis ist das Prinzip der Sechs-Tage-Woche. Pro Tag sind also acht ...