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Keine Zweifel an der Schuld

Simone Lutz
  • Fr, 17. Juli 2020
    Freiburg

Neun Jahre und neun Monate Haft mit Sicherungsverwahrung für 41-Jährigen, der Kinder missbrauchte.

. Er hat drei Jungen sexuell missbraucht, zum Teil schwer. Nun muss der 41-Jährige, der sich auch als ehrenamtlicher Betreuer einer Jugendmannschaft bei einem Freiburger Fußballverein engagierte, für neun Jahre und neun Monate hinter Gitter. Außerdem ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an.

"Die Kammer hat keinen Zweifel, dass der Angeklagte sich des schweren Missbrauchs schuldig gemacht hat" – Richter Alexander Schöpsdau sprach bei der Begründung des Urteils am Donnerstag Klartext. 20 Sitzungstage lang hatte sich die 15. Jugendschutzkammer des Landgerichts in einem umfangreichen Verfahren bemüht, der Wahrheit so nahe zu kommen wie möglich.

Und das war nicht einfach: Der Angeklagte, der bis zuletzt jede Schuld und jegliche pädophile Neigung bestritt, galt vielen als herzensguter, freundlicher Typ, er schien ein väterlicher Freund für die ihm anvertrauten Jungs zu sein. Im Laufe des Prozesses jedoch, davon ist die Kammer überzeugt, zeigte sich die andere Seite dieses Mannes: Im Laufe von rund einem Dutzend Jahren, zwischen 2001 und 2014, hat er Kinder sexuell genötigt und missbraucht, besaß kinderpornographisches Material. "Weder die Beziehung zu einer Partnerin noch Haftstrafen haben ihn aufgehalten", so der Vorsitzende Richter.

Begonnen hatte die Aufarbeitung des Geschehens mit einem Prozess vom Februar 2019. Die Anklage schon hier: Missbrauch eines Zehnjährigen. Dieses Verfahren wurde eingestellt, weil es erhebliche Schwierigkeiten gab, konkrete Taten und Zeitabläufe zu ermitteln. Dennoch ist das Gericht auch hier überzeugt, dass es Missbrauch gab. Und: Im Zuge des Prozesses meldeten sich weitere Opfer.

Der Angeklagte bleibt uneinsichtig

Dies führte zu einer zweiten Anklage, die das Gericht in den 20 Sitzungstagen verhandelte und die nun mit einem Urteil endete. Drei Jungs, damals um die zehn Jahre alt, waren die Opfer. Alle schilderten als Zeugen Ähnliches: Dass der Mann wie ein Ersatzvater für sie gewesen sei, bei dem sie übernachten durften, dass die Taten alle im Schlafzimmer geschehen seien, häufig nach gemeinsamen Unternehmungen, dass der Täter sie erst zu kindlichen Spielen animiert und dann zu sexuellen Handlungen genötigt habe.

Dass alle Opfer – ohne dass sie voneinander wussten – denselben Ablauf berichteten, wertet das Gericht als starkes Zeichen dafür, dass die Darstellungen stimmen. Und auch, dass zwei der Jungs, die heute junge Männer sind, durchaus zwiespältig sind, was ihr Verhältnis zum Angeklagten angeht und dies auch differenziert darlegen konnten. Während ein junger Mann die Vergangenheit überwunden hat und unter den Folgen der Taten nicht leidet, ist dies beim anderen ganz anders: Seine Kindheit sei kaputt gegangen wegen des Missbrauchs, sagt er heute, es folgten Drogen und Straftaten; im vergangenen Jahr hat er eine Traumatherapie begonnen. Der dritte Junge, noch relativ jung, hat noch eine tiefe emotionale Bindung an den Angeklagten.

Drei Fälle, drei Einzelstrafen, eine Gesamtstrafe von neun Jahren und neun Monaten – und Sicherungsverwahrung. "Der Angeklagte hat sich nicht beeindruckt gezeigt und keine Einsicht erkennen lassen", so Richter Schöpsdau. Er habe nach Überzeugung des Gerichts einen verfestigten inneren Hang zu diesen Taten. Deshalb gilt nach der Haftstrafe die Sicherungsverwahrung, es sei denn, der Angeklagte kann in der Haft erfolgreich eine Therapie abschließen.

Gegen das Urteil können binnen einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.

Ressort: Freiburg

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