Keine Zweifel an der Täterschaft

Landgericht verurteilt den Angeklagten im Brandstifterprozess zu einer zweijährigen Therapie im Psychiatriezentrum.  

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Das Gericht hat im Brandstifterprozess...ahre muss der 28-Jährige in Therapie.   | Foto: hö
Das Gericht hat im Brandstifterprozess entschieden: Zwei Jahre muss der 28-Jährige in Therapie. Foto: hö

SCHOPFHEIM-WALDSHUT-TIENGEN. Therapie statt Haft heißt es für den 28-jährigen Schopfheimer, der im Oktober 2009 Feuer in einer Wohnung in der Austraße legte. Er wird für zwei Jahre im Zentrum für Psychiatrie Reichenau untergebracht. So das Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen.

Insgesamt kam das Gericht zu einem Strafmaß von zwei Jahren ohne Bewährung für die angeklagten Taten im Zusammenhang mit der Brandstiftung. Mit enthalten sind zwei Urteile, die vorher zur ...

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