Keine Zweifel an der Täterschaft
Landgericht verurteilt den Angeklagten im Brandstifterprozess zu einer zweijährigen Therapie im Psychiatriezentrum.
Manfred Hüfner
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SCHOPFHEIM-WALDSHUT-TIENGEN. Therapie statt Haft heißt es für den 28-jährigen Schopfheimer, der im Oktober 2009 Feuer in einer Wohnung in der Austraße legte. Er wird für zwei Jahre im Zentrum für Psychiatrie Reichenau untergebracht. So das Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen.
Insgesamt kam das Gericht zu einem Strafmaß von zwei Jahren ohne Bewährung für die angeklagten Taten im Zusammenhang mit der Brandstiftung. Mit enthalten sind zwei Urteile, die vorher zur ...