Kinder sind nicht das Eigentum ihrer Eltern

BZ-SERIE ZUM GRUNDGESETZ: Das Grundgesetz beschäftigt sich mit den Rechten von Ehe und Familie / Und die Grundrechte der Kinder?.  

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Grundgesetz Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die ...

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