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Klage gegen Deutschland: Europäische Gesetze gelten auch für uns

Daniela Weingärtner
  • Do, 18. Februar 2021, 22:03 Uhr
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BZ-Plus Die Bundesregierung kann sich vor der Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie nicht drücken. Die Klage der EU-Kommission ist richtig – sonst könnten sich andere Länder ein Beispiel nehmen.

Schild vor den Bürotürmen des Europäischen Gerichtshofs  | Foto: Arne Immanuel Bänsch (dpa)
Schild vor den Bürotürmen des Europäischen Gerichtshofs Foto: Arne Immanuel Bänsch (dpa)

Weil die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) in Deutschland seit Jahren schlampig umgesetzt wird, hat die EU-Kommission nun Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Das ist konsequent, denn die deutsche Regierung hat das EU-Gesetz schließlich 1992 mit beschlossen. Doch im Interessenkonflikt zwischen intensiver Landnutzung und Artenerhalt misst auch die Kommission oft mit zweierlei Maß.

Für Landwirte, die nicht mit grünem Parteibuch im Europaparlament sitzen, ist die FFH-Richtlinie ein rotes Tuch, denn sie hat strenge Auflagen für die ausgewiesenen ...

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