Kommentar
Klage gegen Deutschland: Europäische Gesetze gelten auch für uns

Die Bundesregierung kann sich vor der Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie nicht drücken. Die Klage der EU-Kommission ist richtig – sonst könnten sich andere Länder ein Beispiel nehmen.
Weil die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) in Deutschland seit Jahren schlampig umgesetzt wird, hat die EU-Kommission nun Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Das ist konsequent, denn die deutsche Regierung hat das EU-Gesetz schließlich 1992 mit beschlossen. Doch im Interessenkonflikt zwischen intensiver Landnutzung und Artenerhalt misst auch die Kommission oft mit zweierlei Maß.