BZ-Interview: Dr. Bernhard Gorißen, Ortenau-Klinikum.
Dr. Bernhard Gorißen Foto: Ortenau-Klinikum
Eine Patientenverfügung soll einen medizinischen Handlungsrahmen in lebensbedrohenden Situationen, in denen der Betroffene seinen Willen nicht mehr äußern kann, festlegen. Das entlässt das medizinische Personal nicht aus der ...