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Klausel gegen überhöhte Preise

Reiner Beschorner

Von

Do, 23. Mai 2013

Schwanau

Bei Feldversteigerung soll künftig Fünf-Prozent-Regel gelten.

SCHWANAU-OTTENHEIM. Nachdem in der vorangegangenen Sitzung keine Einigung über das weitere Vorgehen bei der großen Feldversteigerung erzielt werden konnte, hat sich der Ortschaftsrat nun am Dienstagabend für die Einführung einer Flächenriegellösung entschieden. Hier wird einer Umwandlung von Acker- in Grünflächen ein Riegel vorgeschoben.

Der Hintergrund: In Ottenheim sind die gemeindeeigenen Flächen – es handelt sich um gut 210 Hektar in rund 400 Losen – bisher alle neun Jahre neu versteigert worden. Da ...

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