Klausel gegen überhöhte Preise

Bei Feldversteigerung soll künftig Fünf-Prozent-Regel gelten.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

SCHWANAU-OTTENHEIM. Nachdem in der vorangegangenen Sitzung keine Einigung über das weitere Vorgehen bei der großen Feldversteigerung erzielt werden konnte, hat sich der Ortschaftsrat nun am Dienstagabend für die Einführung einer Flächenriegellösung entschieden. Hier wird einer Umwandlung von Acker- in Grünflächen ein Riegel vorgeschoben.

Der Hintergrund: In Ottenheim sind die gemeindeeigenen Flächen – es handelt sich um gut 210 Hektar in rund 400 Losen – bisher alle neun Jahre neu versteigert worden. Da ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel