Account/Login

Knifflige Rechenaufgabe für Vermieter

  • Monika Hillemacher (dpa)

  • Sa, 16. Januar 2016
    Geld & Finanzen

Die Betriebskosten werden nach Bewohnerzahl oder Wohnfläche berechnet / Jährlich muss der Mieter eine Abrechnung erhalten.

Sind im Mietvertrag Betriebskosten ver... ob der Mieter etwas nachzahlen muss.   | Foto: Warnecke/dpa
Sind im Mietvertrag Betriebskosten vereinbart, muss der Vermieter eine Abrechnung darüber erstellen. Daraus ergibt sich, ob der Mieter etwas nachzahlen muss. Foto: Warnecke/dpa
Tausende Vermieter sitzen jedes Jahr an der Nebenkostenabrechnung, wenn sie deren Erstellung nicht an ein Verwaltungsunternehmen weitergegeben haben. Mal bekommt der Vermieter eine Nachzahlung, mal der Mieter ein Guthaben ausbezahlt – je nachdem, ob ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel