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Kommentar

Der EuGH hilft der Kirche, ihr Arbeitsrecht zu modernisieren

Christian Rath
  • Di, 11. September 2018, 20:41 Uhr
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BZ-Plus Ein katholischer Chefarzt darf sich scheiden lassen und neu heiraten. Ein katholisches Krankenhaus darf ihn deshalb nicht entlassen.

So wünscht es sich die Kirche bei ihre...e Mal und nicht gleichgeschlechtlich.   | Foto: dpa
So wünscht es sich die Kirche bei ihren Beschäftigten: wenn verheiratet, dann das erste Mal und nicht gleichgeschlechtlich. Foto: dpa

Das legt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nahe. Es hilft der katholischen Kirche bei der Modernisierung ihres Arbeitsrechts.

Der Streit begann schon vor zehn Jahren und hat viele Gerichte beschäftigt. Aber er hilft bei der Klärung, welche Sonderpflichten die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen heute noch ...

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