Kopfnuss mehr als ein "Rohheitsdelikt"

Angeklagter wurde zu einer Geldstrafe verurteilt / Streitgrund: Verschlampte Werkzeugkiste.  

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ETTENHEIM (ib). Für beide waren die Folgen eines Kopfstoßes nicht glimpflich: Der, der ihn erhielt, hatte anschließend ein gebrochenes Nasenbein. Den Täter verurteilte Amtsdirektor Franz Wetzel nun am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à acht Euro. Wetzel ...

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