Kopfstoß auf die Nase?
41-Jähriger geht nach Verurteilung wegen Körperverletzung in Berufungsverhandlung.
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HÄUSERN/WALDSHUT (BZ). Um vorsätzliche Körperverletzung dreht sich die Berufungsverhandlung vor der zweiten Kleinen Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen. Ein 41 Jahre alter Arbeiter aus dem nördlichen Kreisgebiet soll im Februar 2006 am frühen Morgen nach einer Fasnachtsveranstaltung im Saal des Kurhauses in Häusern einem Mann einen Kopfstoß auf die Nase gegeben und einen anderen ins Gesicht geschlagen haben.
Die Verhandlung wurde auf Freitag, 21. September, um 9 Uhr vertagt. Ein Rechtsmediziner soll dann als Gutachter zum Thema Kopfstoß gehört werden. Das ...