Kommentar Kopftuchverbot bei der Arbeit: Das Urteil lässt Spielraum Der EuGH lässt Kopftuchverbote bei privaten Arbeitgebern zu. Vorausetzung ist ein strenges Neutralitätskonzept. Die Gerichte in Deutschland sollten nun von ihren Spielräumen Gebrauch machen. Christian Rath Do, 15. Jul 2021, 22:01 Uhr Kommentare Artikelvorlesen lassen Zu den Kommentaren Artikel teilen Facebook Mail Link kopieren Foto: Martin Schutt (dpa) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) lässt Kopftuchverbote bei privaten Arbeitgebern zu, wenn ... > Artikel verlinken Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden: Kopftuchverbot bei der Arbeit: Das Urteil lässt Spielraum (veröffentlicht am Do, 15. Jul 2021, 22:01 Uhr auf badische-zeitung.de) © 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.
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