Auch im zweiten Prozess geht das Berliner Landgericht von Vorsatz aus und verurteilt die Angeklagten zu lebenslanger Haft. Der BGH hatte das erste Urteil noch kassiert.
Das Berliner Landgericht hat die sogenannten Ku’damm-Raser zum zweiten Mal wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das erste Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) kassiert, weil die obersten Richter den bedingten Vorsatz als Mordmerkmal nicht ...