Landgericht Bonn
Kundus-Opfer gehen leer aus
Berlin muss nicht für Bombardement in Afghanistan zahlen.
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BONN. Die Bundesrepublik muss den Angehörigen der Opfer des Bombardements von Kundus keinen Schadensersatz zahlen. Das entschied am Mittwoch das Landgericht Bonn. Der damalige Bundeswehr-Oberst Georg Klein habe seine Pflichten nicht verletzt, als er den tödlichen Befehl gab.
Im September 2009 hatten die afghanischen Taliban bei Kundus zwei Tanklaster entführt, die dann aber in einer Furt steckenblieben. Oberst Klein ordnete den ...