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SCHOPFHEIM (jabe). Die Tat war klar, der Täter nicht: Mit einem Freispruch endete eine Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Schopfheimer Amtsgericht. Der 20-jährige Angeklagte konnte von den Opfern nicht eindeutig als Täter identifiziert werden. Anders ein zweiter Jugendlicher, der in denselben Vorfall verwickelt ...