Account/Login

Kunstfälschung: „Für sich privat darf man ein Bild kopieren“

Volker Bauermeister
  • Di, 28. September 2010
    Kultur

BZ-INTERVIEW: Stefan Ernst über die Fälschung von Kunst.

Jurist Stefan Ernst   | Foto: privat
Jurist Stefan Ernst Foto: privat

Der jüngste Fälschungsskandal mit mutmaßlich Freiburger Beteiligung erregt die Gemüter. Dass es unter den Augen der Experten gelang, gefälschte Bilder von Max Ernst oder Max Pechstein zu Spitzenpreisen zu veräußern, rückt den Kunsthandel ins Zwielicht. Was aber ist überhaupt eine Fälschung? Wann macht sich einer strafbar, der etwas nachmalt oder malerisch nachahmt? Stefan Ernst ist Rechtsanwalt in Freiburg und Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Hochschule Offenburg. Über Kopie, Fälschung und Urheberrecht äußert er sich im Gespräch mit Volker Bauermeister.

BZ: Herr Ernst, wo wird die Kopie zur Fälschung? Darf ich mir einen Picasso täuschend echt abmalen oder ein Werk eines andern Großen und mich dran freuen, wie es ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel