Kurtaxe: Keine Ausnahme für Schwerbehinderte

Personen mit Behindertenausweis dürfen einen Rabatt auf die Tourismusabgabe geltend machen – aber nicht, wenn sie im Camper reisen.
. Wer in Bad Säckingen Urlaub macht, zahlt die in Kurorten und Heilstätten übliche Kurtaxe als Zuschlag für Übernachtungen. Nun wird Personen diese Tourismusabgabe um 50 Prozent ermäßigt, wenn ...