Lachgas-Verbot für Minderjährige ist auf dem Weg

Lachgas ist zu einer riskanten Freizeitdroge geworden und leicht zu bekommen. Dabei warnen Experten vor den Gefahren, besonders für Jüngere. Jetzt kommt eine Beschränkung in Sicht.  

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Lachgas, das zunehmend als Partydroge konsumiert wird, soll für Kinder und Jugendliche in Deutschland verboten werden. Das Bundeskabinett brachte einen Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf den Weg, der Minderjährigen den Erwerb und den Besitz untersagt. Verboten werden sollen generell der Online-Handel und der Kauf von Lachgas an Selbstbedienungsautomaten. In Kraft treten soll das Gesetz noch in diesem Jahr, sagte Warken. Gerade für Kinder und Jugendliche sei der Konsum von Lachgas mit hohen Risiken verbunden – etwa Bewusstlosigkeit und bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. "Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürfen nicht länger missbraucht werden."

Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) warnte, Lachgas sei "kein harmloser Partygag". Ein Grund für zunehmenden Konsum bei Jüngeren sei die einfache Verfügbarkeit und das Versetzen mit Geschmacksaromen, das zur Verharmlosung beitrage.

Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einiger Zeit als Partydroge auf dem Vormarsch. Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff, der in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen dient, über Luftballons ein. "Bei intensivem akutem Konsum droht Bewusstlosigkeit", heißt es im Entwurf. Bei direktem Konsum aus Kartuschen drohten wegen der Kühlung Erfrierungen sowie Lungengewebe-Verletzungen durch den Gasdruck.

Kommen sollen auch Beschränkungen für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol. Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden können. Nach einigen Minuten wird Opfern schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte oder um Opfer auszurauben. Laut Entwurf sollen die Substanzen bezogen auf bestimmte Mengen unter ein "Umgangsverbot" für neue psychoaktive Stoffe fallen. Verboten werden die Herstellung, das Inverkehrbringen und der Handel.

Der Entwurf geht nun in den Bundestag. Beschlossen werden soll das Gesetz nach der Sommerpause im Herbst. Vorgesehen ist noch eine Übergangszeit von drei Monaten nach der Verkündung – zum Vorbereiten von Umstellungen im Handel und an Automaten.
Schlagworte: Nina Warken, Hendrik Streeck
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