Lärm ist nicht gleich Lärm
Arbeitsgruppe der Agenda 21 fordert ein härteres Durchgreifen bei widerrechtlichem Krach.
LAHR (BZ). Die rechtlichen Regelungen rund um den Lärmschutz machte bei der jüngsten Versammlung der Agenda-Gruppe "Lärm" der Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung, Peter Reimann, deutlich. Er erläuterte: Lärm ist nicht gleich Lärm, auch wenn er individuell so empfunden wird.
Lärm und seine Ahndung sind eine Frage des öffentlichen Interesses, ob aber Lärm geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen, derlei Fragen stellte Peter Reimann immer wieder in den Mittelpunkt seiner Ausführungen in ...