Eine Polizeiärztin aus Lahr hat in einer Anzeige das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nazis gleichgesetzt und wurde entlassen. Dagegen hat sie geklagt – und verloren.
Wer das vom Bundestag beschlossene Infektionsschutzgesetz mit dem "Ermächtigungsgesetz" der Nationalsozialisten von 1933 auf eine Stufe stellt, kann nicht Ärztin im Dienst der baden-württembergischen Polizei bleiben. Das hat das Landesarbeitsgericht, Kammer Freiburg, bestätigt. Die Lahrer Ärztin Anette Franz hatte diese Gleichsetzung in einer Anzeige am 17. November 2020 in einem Ortenauer Gratisblatt vorgenommen.
In der ...