Lange Haft für Gruppe Freital

Gericht sieht die Bildung einer terroristischen Vereinigung.  

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DRESDEN (AFP). Wegen Sprengstoffanschlägen auf Asylheime und politische Gegner in Sachsen sind acht Mitglieder der rechtsextremen Gruppe Freital zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sprach am Mittwoch sämtliche Beschuldigte der Bildung einer terroristischen Vereinigung schuldig und verhängte Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren.

Die 20 bis 40 Jahre alten Angeklagten seien "mit zunehmender Brutalität" vorgegangen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Fresemann. Sie hätten aus einer rechten und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus gehandelt. Ihre politische Einstellung reiche "von Mitläufern bis zu einer ausgeprägten rechtsextremistisch-nationalsozialistischen Haltung", sagte er in der Urteilsbegründung. Es habe sich nicht nur um schwere Straftaten gehandelt. Die Angeklagten hätten sich auch "organisiert und konspirativ verabredet". Sie hätten die Menschen "in Angst und Schrecken versetzen" wollen. Die Angeklagten hätten dabei den Tod von Menschen in Kauf genommen. Bei den Anschlägen hatte es zwei Verletzte gegeben. Nur "aufgrund glücklicher Umstände" sei nicht mehr passiert, sagte der Vorsitzende Richter.

Die höchsten Freiheitsstrafen erhielten die Hauptangeklagten Timo S. und Patrick F. mit zehn beziehungsweise neuneinhalb Jahren. Das Gericht sprach sie der Rädelsführerschaft schuldig, weil sie Planer und Ideengeber gewesen seien. Bei S. floss zudem eine Vorverurteilung in das Strafmaß ein. Sämtliche Angeklagten wurden unter anderem wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes beziehungsweise der Beihilfe dazu schuldig gesprochen. Damit blieb das Gericht knapp unter den Forderungen der Bundesanwaltschaft, die zwischen fünf und elf Jahren Haft verlangt hatte. Die Verteidigung wies den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hingegen zurück und verlangte deutlich geringere Strafen.
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