Lebensstätten für wildlebende Tierarten erhalten
Büsche, Sträucher und Hecken dürfen bis Ende September nicht radikal zurückgeschnitten, Bäume nur ausnahmsweise gefällt werden.
Büsche, Sträucher und Hecken dürfen bis Ende September nicht radikal zurückgeschnitten, Bäume nur ausnahmsweise gefällt werden.
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