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Lebensstätten für wildlebende Tierarten erhalten

  • Mi, 04. März 2020
    Kreis Lörrach

Büsche, Sträucher und Hecken dürfen bis Ende September nicht radikal zurückgeschnitten, Bäume nur ausnahmsweise gefällt werden.

Schonende Form- und Pflegeschnitte sind jederzeit erlaubt.  | Foto: ©by-studio - stock.adobe.com
Schonende Form- und Pflegeschnitte sind jederzeit erlaubt. Foto: ©by-studio - stock.adobe.com
LÖRRACH (BZ). Das Landratsamt Lörrach weist daraufhin, dass Büsche, Sträucher und Hecken bis 30. September ...

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