GASTBEITRAG: Bei Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte müssen Vermieter und Eigentümer mit spürbaren Folgen rechnen / Ein Beispiel aus einer Arztpraxis.
Vermieter, Wohnungseigentumsverwalter und Eigentümer von Immobilien, die nicht Selbstnutzer sind, haben die Verpflichtung; Einrichtungen, die durch ihre öffentliche Tätigkeit Wasser bereitstellen wie Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, Kindergärten, Saunen, Fitnesscenter, Gaststätten, Hotels und Betriebe ähnlicher Art ebenfalls: Sie ...