Der Lahrer Gemeinderat soll am Montag auf Antrag der Nabu-Stiftung Nationales Naturerbe beschließen, dass Spaziergänger auf dem Langenhard zwischen April und Oktober ihre Hunde an die Leine nehmen müssen.
LAHR. Dies soll im Wege einer Allgemeinverfügung geschehen, deren Wirkung nach der Veröffentlichung in jedem Jahr neu auflebt. Der Langenhard ist auf einer Fläche von 110 Hektar Naturerbe im Besitz der Nabu-Stiftung ...