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LEITARTIKEL: Die Macht der Richter

Christian Rath
  • Fr, 28. September 2001
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Eine angesehene Institution: Das Verfassungsgericht in Karlsruhe gibt es seit 50 Jahren
Eigentlich bräuchte man kein Verfassungsgericht. Denn an das Grundgesetz sind alle staatlichen Gewalten gebunden, der Bundestag, die Exekutive sowie die Gerichte. Grundrechte und Kompetenzregeln müssen also ohnehin beachtet ...

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