Leserbrief: "Untreue ist strafbar"

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ALTBÜRGERMEISTER
Zum Artikel "Teninger Fraktion will Amtsführung des abgewählten Bürgermeisters prüfen lassen" (BZ vom 12. November):
Der abgewählte Bürgermeister. Wenn er guten Gewissens ist, muss es jetzt im eigenen Interesse liegen, seine Amtsführung prüfen zu lassen. Natürlich unabhängig. Und in der Hoffnung oder gar Erwartung eines Freispruchs. Schließlich wabern Gerüchte um sein Verhalten praktisch seit Amtsantritt durchs Dorf. Sie dürften ihm bekannt sein. Schon vor acht Jahren wurde ein Gegenkandidat aufgeboten. Zwar erfolglos, aber mit einem gehörigen
Dämpfer für ihn. Wenn sich danach 18 von 22 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten explizit und öffentlich gegen ihn wenden, muss es dafür Gründe geben. Gutachten über seine Personalführung änderten die negativen Einschätzungen nicht. So dürfte die Amtsführung in der Tat zu bemängeln sein, aber vermutlich noch nicht relevant für die angedeuteten finanziellen Interessen der Gemeinde.

Es muss also um mehr gehen. Wenn die BVT den Begriff Schadensersatz ins Spiel bringt, bewegen sich die Vorwürfe in Richtung Untreue. Untreue ist strafbar. Kaum denkbar, dass sich eine Gemeinderatsfraktion ohne Beweise oder zumindest stichhaltige Verdachtsmomente diesbezüglich an die Öffentlichkeit wagt. Der BVT dürfte das bewusst sein. Die nicht veröffentlichten Ergebnisse der Gemeindeprüfungsanstalt verbessern die Lage nicht. Im Gegenteil. Die anderen Fraktionen werden nicht umhinkommen, sich der BVT anzuschließen. Ob der Ex-Rathauschef dann gänzlich ungeschoren davonkommt? Wenn das, was jetzt schon durchgesickert ist, nicht ausschließlich Gerüchte sind, dürfte das kaum realistisch sein. Die Spannung steigt. Wie das Hornberger Schießen dürfte die Sache nicht ausgehen. Gerhard Stelzer, Teningen
Schlagworte: Gerhard Stelzer
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