Transparency International

Licht ins Dunkel der Arzneistudien bringen

Es gibt sie seit Jahren. Und ebenso lange sind sie auch umstritten: die Medikamentenstudien, die ein niedergelassener Arzt im Auftrag einer Pharmafirma durchführt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wie Medikamente wirken, erproben auch Kassenärzte.   | Foto: DPA
Wie Medikamente wirken, erproben auch Kassenärzte. Foto: DPA

Zwar gibt es im Arzneimittelgesetz Regeln für diese Anwendungsbeobachtungen (AWB). Wie häufig sie vorkommen und wie viele Ärzte welche Honorare dafür bekommen, liegt allerdings im Dunkeln.

Dabei besagt das Gesetz, dass jeder, der AWB durchführt, dem Spitzenverband der Kassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie dem Bundesinstitut für Arzneimittel "Ort, Zeit, Ziel und Beobachtungsplan" mitteilen muss. Bei ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel