Die altbekannte Inzidenz-Grenze von 35 für weitere Lockerungen könnte wieder Eingang in Baden-Württembergs Corona-Verordnung finden. Sie dürfte Teile der Testpflicht betreffen.
Baden-Württemberg plant angesichts der zuletzt gesunkenen Corona-Zahlen Lockerungen für den Besuch von Biergärten und anderen Außenbereichen der Gastronomie. ...